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FAQ - Wie werden verrechnete Guthaben in der Korrektur ausgewiesen?
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Es besteht die Möglichkeit, mit der Bescheidlegung das entstandene Guthaben mit dem ersten Abschlag bis zur Höhe des ersten Abschlages zu verrechnen.
Wird dieser Bescheid anschließend korrigiert, bleibt die Verrechnung auf diesem Abschlag bestehen und die geleisteten Vorauszahlungen und
damit die Restforderung/-guthaben werden um diesen Betrag reduziert.
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