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FAQ - Welcher Ablesegrund bei der Zählerbewegungserfassung berechnet keine Abschläge?
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Ist ein Zähler mit einem Bescheidgrund erfaßt, wird er abgerechnet.
Die mit "J.." erfaßten Ablesegründe (Bescheidgrund) führen zu einer Abschlagsermittlung, alle anderen nicht.
Voraussetzung für die Abschlagsberechnung ist die Aktivierung der Abschläge in der Terminsteuerung.
Eine Übersicht aller Ablesegründe mit Bescheidgrund finden Sie in den GWA Stammdaten.
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