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FAQ - Was ist beim Buchen von Zahlungseingängen zu beachten, wenn der Steueranteil im Bescheid mit ausgewiesen wird?
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Grundsätzlich sollten Sie steuerbare Beträge immer auf Posten buchen,
die durch eine Sollstellung eröffnet wurden. Zahlungen, die auf Posten gebucht werden,
die selbst erzeugt wurden (OP hinzufügen), werden immer steuerfrei ausgewiesen.
Mehrere Buchungen (Zahlungseingänge) auf einem OP werden saldiert in die Tabelle geschrieben,
es kann das erste Belegdatum und das letzte Belegdatum ausgewiesen werden.
Auch interne Umbuchungen werden als Zahlungsbewegung gewertet und mit betrachtet.
Bei der Berechnung der Zahlbeträge in TW-netto und USt kann es u. U. zu Rundungsdifferenzen kommen,
da sich eine Abschlagsrate aus mehreren Buchungen zusammensetzen kann. (Mengenbetrag, Grundbetrag, TW oder AW usw.)
Wir haben Ihnen einige Beispiele zusammengestellt, wie die Zahlungen der Abschläge dargestellt werden.
Abbildung 1 Abschläge normal bezahlt
Abbildung 2 Überzahlung von Abschlägen
Abbildung 3 Unterzahlung von Abschlägen
Abbildung 4 Teilzahlung von Abschlägen
Abbildung 5 "Minus" Zahlung von Abschlägen
Abbildung 6 "OP hinzufügen" bei Abschlagszahlungen; Ausweis ohne Anteile
Abbildung 7 der Abwasseranteil "läuft" ins Minus
Abbildung 8 Rücklasten bei Abschlägen
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