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FAQ - Wie korrigiere ich einen Bescheid, bei dem das Guthaben automatisch mit dem 1.Abschlag verrechnet wurde?
Sie haben die Möglichkeit den Bescheid zu stornieren oder zu korrigieren. (siehe dazu die Erläuterungen in der Hilfe)

Stornierung

Die im Bescheid verrechneten Zahlungen bleiben auf dem Ursprungsbescheid und das mit dem ersten Abschlag verrechnete Guthaben wird wieder auf den Ursprungsbescheid zurückgebucht.
Kommt es im Korrekturbescheid erneut zu einem Guthaben, erfolgt auch hier wieder die Verrechnung mit dem ersten Abschlag.

Vorgehensweise:
  1. Stornierung des alten Bescheides:
    • über den Button pic1
    • Bescheid stornieren/ Zählerbewegungen wieder in die Erfassung stellen
      pic1
    • Abschläge stornieren, Zahlungen auf Ursprungsbescheid
      pic1
    • pic1

  2. Erstellung des Korrekturbescheides (neuer Bescheid):
    • Das Guthaben auf einen Abschlagsposten des Ursprungsbescheides umbuchen- am Kunden Register "OP Verrechnen",
      dabei den gezahlten Betrag auf einen Abschlagsposten ziehen
    • Die zu korrigierenden Abrechnungsdaten ändern - am Kunden Register "Offene Zählerbewegungen",
      hierbei den Ablesegrund mit Endung "K" erfassen
    • Generiere Bescheid VST

    Sie erhalten einen (neuen) Korrekturbescheid in dem erneut die Verrechnung
    des ev. entstandenen Guthabens mit dem ersten Abschlag erfolgt.

Korrektur

Wird dieser Bescheid korrigiert, bleibt die Verrechnung auf diesem Abschlag bestehen.
Sie können vor der Korrektur das mit dem 1. Abschlag verrechnete Guthaben auf den Ursprungsbescheid zurückbuchen,
somit wird im Korrekturbescheid das vorhandene Guthaben wieder komplett ausgewiesen.
Wenn in den GWA - Allgemeine Stammdaten "Verrechnung von Guthaben mit dem ersten Abschlag erlaubt ist", dann kann innerhalb der Korrektur nach
pic1
das daraus entstandene Guthaben mit Hilfe des Button
pic1 (erneut) verrechnet werden.
Vorgehensweise:

  • Das Guthaben von dem 1. Abschlag auf den Bescheid zurückbuchen - am Kunden Register "OP Verrechnen",
  • über den Button pic1

  • Bescheid korrigieren/ Zählerbewegungen wieder in die Erfassung stellen
    pic1

  • Die zu korrigierenden Abrechnungsdaten ändern und wie gewohnt die Korrektur beenden.

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2014-07-30 15:58:04 (MEZ)  Impressum
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