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FAQ - Hinweis zum Zählerwechsel bei logischen Zählern während der Jahresverbrauchsabrechnung
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Logische Zähler werden mit dem Wechsel als "stillgelegt" gekennzeichnet.
Aus diesem Grund beachten Sie bitte unsere Hinweise:
a) Vor der Jahresabrechnung darf kein Zählerwechsel für das Folgejahr erfasst werden, da stillgelegte Zähler nicht zur Abschlagsberechnung herangezogen werden. (Bescheid ohne Abschlag)
b) Für den stillgelegten logischen Zähler ist eine Änderung in den "offenen Zählerbewegungen" so nicht möglich.
Deshalb für diese anstehende Änderung den Zählerstatus auf aktiv setzen und danach wieder stilllegen.
c) Auch in der Korrektur müssen Sie einen stillgelegten logischen Zähler vorübergehend auf den Zählerstatus "aktiv" setzen, damit er sich bearbeiten lässt.
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