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FAQ - Muss ich bei EndRg mit Eigentumswechsel den Zähler dieser Verbrauchsstelle neu zuordnen?
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Nein!!
Bei einem Eigentumswechsel ändert sich nur der Eigentümer und damit die Debitorennummer. Die Verbrauchsstelle und damit die Verbrauchsstellennummer bleibt unverändert.
Aus diesem Grund muss der Zähler nicht neu zugeordnet werden, da dieser der Verbrauchsstelle zugeordet ist.
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