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FAQ - Voraussetzung für die Zustellung von Gebührenbescheiden an Verfahrensbevollmächtigte
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Um einen Gebührenbescheid nicht an den Grundstückseigentümer, sondern an eine bevollmächtigte Person zuzustellen und dabei die Rechtsicherheit dieser Zustellung zu gewährleisten,
müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Eigentumsverhältnis "Bevollmächtigter" anlegen und am Hauptkunden auswählen
- Eigentumsanteil am Hauptkunden auf "0" setzen
- Teil- und Miteigentümer anlegen und Eigentumsanteile eintragen; wichtig bei BWA
- Select aus "Eigenen Tabellen" in das Formular einbinden
Das Select für die "Eigene Tabelle" finden Sie im FAQ unter Formulare etc.
In der Baly Hilfe sind die einzelnen Arbeitsschritte beschrieben.
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