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FAQ - Voraussetzung für die Zustellung von Gebührenbescheiden an Verfahrensbevollmächtigte
Um einen Gebührenbescheid nicht an den Grundstückseigentümer, sondern an eine bevollmächtigte Person zuzustellen und dabei die Rechtsicherheit dieser Zustellung zu gewährleisten, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Eigentumsverhältnis "Bevollmächtigter" anlegen und am Hauptkunden auswählen
  2. Eigentumsanteil am Hauptkunden auf "0" setzen
  3. Teil- und Miteigentümer anlegen und Eigentumsanteile eintragen; wichtig bei BWA
  4. Select aus "Eigenen Tabellen" in das Formular einbinden

Das Select für die "Eigene Tabelle" finden Sie im FAQ unter Formulare etc.
In der Baly Hilfe sind die einzelnen Arbeitsschritte beschrieben.

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2006-10-18 16:23:14 (MEZ)  Impressum
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